1. Ausbildung zum Ersthelfer für jedermann.
Fahrschüler, Trainer, betriebliche Ersthelfer, etc.
für betriebl. Ersthelfer erfolgt i.d.R. Kostenübernahme durch die BG,
2. Erste Hilfe am Kind / Kindernotfälle
einerseits für jedermann, bzw. Beschäftigte in Kitas, Schulen, Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche, Tagesmütter
3. Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte
gemäß § 132 SGB V der Zielgruppe angepasst mit BG-Anerkennung
4. Notfalltraining Pflegekräfte
Dauer 4 Stunden (wahlweise am Vor- oder Nachmittag). Fortbildung für Pflegefachkräfte gemäß § 132 SGB V mit Anerkennung der BG als Fortbildung
Zielgruppe: Examinierte Pflegekräfte Pflegehilfskräfte Nachbarschaftspflegekräfte
5. Unfall am Pferd - was tun?
Alle Reiter, TT's, Begleitpersonen (z. B. von Kindern), Fahrer etc. die verletzten Personen nach einem Unfall am Pferd helfen möchten.